Rechtsprechung
BGH, 01.03.1994 - VI ZR 187/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,37811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, …
Nicht zuletzt hat die unstreitig unterzeichnete Einverständniserklärung vom 30.08.2004 als Privaturkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (§§ 440 11, 416 ZPO), so dass die Klägerin als Patientin die Beweislast dafür trägt, die Erklärung sei nach ihrer Unterschriftsleistung durch nachträgliche Ergänzungen manipuliert worden (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 mit NichtannahmeB. des BGH vom 01.03.1994 - VI ZR 187/93).